Gültigkeit der Corona-Sonderregeln „Phase 6“ im GCF bis auf Weiteres!

Die Bayerische Staatsregierung hat die 6. Infektionsschutzverordnung und das Bayerische Innenministerium das Rahmenhygienekonzept für den Sport in seiner Gültigkeit verlängert. Wir weisen daher ausdrücklich noch einmal auf die gelten Vorschriften hin. Die 6. Infektionsschutzverordnung und das Rahmenhygienekonzept für den Sport sind verbindlich und das Hygienekonzept der Golfanlage ist darauf auszurichten.

Im Golf-Club Feldafing e.V. gelten somit auch weiterhin die Corona-Sonderregeln „Phase 6“, die Sie mit dem nachstehenden Link als pdf-Datei abrufen können. Diese Regeln sind verbindlich für alle Mitglieder und Gäste, die den GC Feldafing besuchen. Wir bitten Sie um strikte Einhaltung der Regeln, da die Behörden auch weiterhin (und insbesondere bei allgemein steigenden Infektionszahlen) die Einhaltung der Regeln prüfen und Strafen in Höhe von 5.000,- € je Vergehen an die Golfanlage erlassen.

>>> GC Feldafing Corona-Sonderregeln „Phase 6“, gültig ab 13.07.2020

>>> GC Feldafing Zusammenfassung der Corona-Golfregeln, Stand 01.08.2020