Wochenübersicht

GOLFPLATZ AB 8.3.2021 GEÖFFNET!

Golfplatz und Übungsgelände sind ab 8.3.2021 geöffnet!
Das Clubhaus, die Gastronomie und die Sanitäreinrichtungen müssen geschlossen bleiben.

>>> GC Feldafing Corona-Sonderregeln 2021 Phase 1 ab 8.3.2021

Das Sekretariat ist an Wochentagen von 10-15 Uhr telefonisch unter 08157-93340 erreichbar.

Zudem erreichen Sie uns per Email an info@golfclub-feldafing.de.

Ihr Team des GC Feldafing

Platzzustand

Golfplatz und Driving Range ab 8.3. geöffnet! Clubhaus geschlossen!

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Wetter Feldafing
7. März 2021, 10:30
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Aktuelle Nachrichten

Liebe Mitglieder,

das Warten hat ein Ende. Es geht wieder los!

Die von der Ministerpräsidentenkonferenz am 3.3.2021 festgelegten Öffnungsschritte erlauben Individualsport im Außenbereich ab Montag, den 8.3.2021 mit Einschränkungen und in Abhängigkeit der aktuellen 7-Tage-Inzidenz. Auch die Bemühungen und Vorschläge der Golf- und Sportverbände sowie der einzelnen Golfclubs flossen in die nun erfolgte Öffnung mit ein. Die meisten geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen sind aus dem Vorjahr bekannt, aber punktuell wurden Anpassungen notwendig. Diese trüben die Freude sicherlich nicht, dass nun auch die bayerischen Golfanlagen endlich wieder öffnen dürfen!

Es gilt wie schon im vergangenen Jahr: Gespielt werden darf ausschließlich mit vorab reservierter Startzeit, denn die Golfanlagen sind weiterhin verpflichtet, das Spieleraufkommen zur Vermeidung von Ansammlungen zu steuern und eine Kontaktpersonenermittlung im Falle einer COVID-Infektion zu ermöglichen. Die Buchung erfolgt wie gehabt online über das System von PCCaddie. Die Zugangsdaten für die Online-Buchung sind die selben, die Sie letztes Jahr verwendet haben.

Bis auf Weiteres ist die Golfanlage nur für Clubmitglieder geöffnet. Das Online-Reservierungssystem wird am Samstag, den 6.3.2021 um 12 Uhr freigeschaltet.

Wir freuen uns, Sie endlich wieder im GC Feldafing begrüßen zu dürfen und bitten Sie, liebe Mitglieder, selbständig auf die Einhaltung der Regeln zu achten. Lesen Sie sich die unten als pdf-Datei abrufbaren Corona-Sonderregeln Phase 1 unbedingt detailliert durch!

  • Startzeiten werden wegen der bestehenden Frostgefahr zwischen 10 und 17 Uhr vergeben. Sollte auch nach 10 Uhr noch Frost, Reif oder Schnee auf dem Platz vorhanden sein, verfällt die gebuchte Startzeit ersatzlos und der Platz bleibt bis zur vollständigen Auflösung gesperrt. Spielen außerhalb des Startzeitenfensters bzw. ohne Startzeit ist generell nicht gestattet. 
  • Die buchbaren Runden pro Woche werden nicht begrenzt, allerdings sind nur maximal drei Tage im Voraus buchbar.
  • Die buchbare Flightzusammensetzung ist von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Starnberg abhängig:
    • Bei 7-Tage-Inzidenz unter 50:  4er Flights können ohne Beschränkungen gebildet werden
    • Bei 7-Tage-Inzidenz ab 50 bis 100:  Je Flight nur Personen aus maximal zwei Hausständen (es sind dann online nur noch 2er Flights buchbar, aber der Flight darf nach telefonischer Anmeldung mit Personen aus den beiden Hausständen aufgefüllt werden)
    • Bei 7-Tage-Inzidenz über 100:  Golf darf alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes gespielt werden (es sind dann online nur noch 2er Flights buchbar. Bei 3er oder 4er Flights müssen alle Personen aus dem gleichen Hausstand sein. Anmeldung muss dann zwingend telefonisch erfolgen)
  • Das Clubhaus, die Gastronomie und die Sanitäreinrichtungen müssen bis auf weiteres geschlossen bleiben. Zudem gilt Maskenpflicht auf dem Parkplatz bis zum Abschlag.

Da auch weiterhin mit Kontrollen zu rechnen ist, müssen alle Mitarbeiter, Helfer und Sie, liebe Mitglieder, penibel und selbständig auf die Einhaltung der Regeln achten. Wir vertrauen auf Sie, dass in ähnlich disziplinierter und verständiger Weise mit der Situation umgegangen wird, wie im vergangenen Jahr.

Ihr Vorstand und die Mitarbeiter des Golf-Club Feldafing e.V.

Download pdf-Datei: >>> GC Feldafing Corona-Regeln 2021 „Phase 1“ gültig ab 8.3.2021

Aktuelle 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Starnberg: >>> Informationen zu Coronavirus im Landkreis Starnberg

>>> 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

>>> BGV Golfsport unter den Regeln der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Liebe Mitglieder,

aufgrund des schönen Wetters erreichen uns zahlreiche Rückfragen über die laufenden Bemühungen für eine zeitnahe Wiedereröffnung des Golfplatzes.

Der Bayerische Golfverband und eine Golfbetreibergesellschaft hatten in einem Normenkontrollantrag gemäß § 47 Abs. 6 VwGO zur Prüfung der Sperrung von Golfanlagen und weiteren Schreiben an die Landesregierung auf die Unverhältnismäßigkeit hingewiesen. Bisher lässt die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aber den Betrieb und die Nutzung von Sportanlagen und damit auch von Golfplätzen bis mindestens 7.3.2021 nicht zu.

Da es Versuche anderer Golfanlagen gibt, die aktuell geltenden Regelungen zu umgehen oder auszusetzen, hat der BGV mit Schreiben vom 23.02.2021 folgende Mitteilung an die bayerischen Golfanlagen versendet:

„…der Bayerische Golfverband hält die Aufforderung zu zivilem Ungehorsam für einen schlechten Rat. Wir Golfer müssen uns wie alle Bürger an die Gesetze halten, auch wenn sie uns nicht passen. Wir leben in einer Demokratie und einem Rechtsstaat. Das sind hohe Güter, wie ein Blick in andere Staaten auf dieser Erde zeigt. Golf ist zwar die wichtigste Nebensache der Welt, eignet sich aber nicht für eine Revolution. Das Vergnügen wäre ein kurzes, das Ende eher schrecklich. Wir werden weiter dünne und dicke Bretter bohren, um unsere Volksvertreter sachlich im Sinne unseres Sports zu überzeugen…“

>>> Aktuelle Informationen des Bayerischen Golfverbandes

Der Golf-Club Feldafing e.V. befürwortet die Stellungnahme des BGV und steht im laufenden Austausch mit den Behörden und den relevanten Golf- bzw. Sportverbänden. Aufgrund der sinkenen Infektionszahlen und einer 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Starnberg, die nun schon seit längerem bei unter 50 liegt und der aus dem Vorjahr bekannten Organisation eines gefahrlosen Spielbetriebes, hat sich der Golf-Club Feldafing e.V. mit Schreiben vom 18.02.2021 an das Landratsamt Starnberg gewendet und um Prüfung einer Wiederaufnahme des Spielbetriebs gebeten. Das Schreiben ist im Mitgliederbereich unserer Homepage als pdf-Datei einzusehen.

Zudem hat sich der Bayerische Golfverband nochmals im Namen aller bayerischen Golfclubs im Vorfeld der Mininsterpräsidentenkonferenz am 3.3.2021 an die Bayerische Staatsregierung gewendet und um zeitnahe Öffnung für Individualsportarten im Freien gebeten. Dabei wurden auch die aus dem vergangenen Jahr bewährten Abstands- und Hygienekonzepte dargestellt, die eine Infektionsgefahr auf dem Golfplatz unmöglich machen.

>>> BGV Golf als kontaktloser Individualsport

>>> BGV Entfernungen_auf_einem_Golfplatz

Sobald es weiterführende Informationen gibt, werden wir Sie, liebe Mitglieder, umgehend informieren.

Ihr Team des Golf-Club Feldafing e.V.

 

Liebe Mitglieder,

damit Sie auch während des Corona-Lockdowns passende Übungen für Ihren Golf-Restart durchführen können, hat Golfproette Claudia Popp ein Trainingsvideo mit Golf-WarmUp-Übungen für zuhause erstellt. Das Video ist in Zusammenarbeit mit Personal-Trainer Filip Blank von www.the-coach.de entstanden.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Training zuhause!

 

 

 

Liebe Mitglieder,

auch wenn aktuell nicht an Golfspiel zu denken ist, beobachten wir die aktuelle Situation laufend und stehen mit den Behörden und Golfverbänden im regelmäßigen Kontakt.

Seit 17.12.2020 lief ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 Abs. 6 VwGO einer Golfplatzbetreibergesellschaft mit Unterstützung des Bayerischen Golfverbandes zur Prüfung der aktuellen Sperrung von Golfanlagen in Bayern. Dieser wurde allerdings vom Gericht abgewiesen. Ergänzend verweisen wir auf die Homepage des BGV unter https://www.bayerischer-golfverband.de/Golfanlagen/Corona

Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung untersagt derzeit den Betrieb und die Nutzung von Sportanlagen und damit auch von Golfplätzen. Gemäß Beschluss der Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurden die Regelungen bis 7.3.2021 verlängert.

>> Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (konsolidierte Lesefassung mit Verlängerung bis 7.3.2021)

>> Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 08.01.2021 baymbl-2021-5

>> Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 10. Februar 2021

Wir hoffen auf eine baldige Wiedereröffnung der Golfanlage und freuen uns darauf Sie nach dem Lockdown wiederzusehen!

Ihr Team des GC Feldafing