Golfanlage weiterhin aufgrund des Lockdowns geschlossen

 

Liebe Mitglieder,

auch wenn aktuell nicht an Golfspiel zu denken ist, beobachten wir die aktuelle Situation laufend und stehen mit den Behörden und Golfverbänden im regelmäßigen Kontakt.

Seit 17.12.2020 lief ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 Abs. 6 VwGO einer Golfplatzbetreibergesellschaft mit Unterstützung des Bayerischen Golfverbandes zur Prüfung der aktuellen Sperrung von Golfanlagen in Bayern. Dieser wurde allerdings vom Gericht abgewiesen. Ergänzend verweisen wir auf die Homepage des BGV unter https://www.bayerischer-golfverband.de/Golfanlagen/Corona

Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung untersagt derzeit den Betrieb und die Nutzung von Sportanlagen und damit auch von Golfplätzen. Gemäß Beschluss der Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurden die Regelungen bis 7.3.2021 verlängert.

>> Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (konsolidierte Lesefassung mit Verlängerung bis 7.3.2021)

>> Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 08.01.2021 baymbl-2021-5

>> Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 10. Februar 2021

Wir hoffen auf eine baldige Wiedereröffnung der Golfanlage und freuen uns darauf Sie nach dem Lockdown wiederzusehen!

Ihr Team des GC Feldafing