Bemühungen zur Wiederaufnahme des Spielbetriebes im Golf-Club Feldafing e.V.

Liebe Mitglieder,

aufgrund des schönen Wetters erreichen uns zahlreiche Rückfragen über die laufenden Bemühungen für eine zeitnahe Wiedereröffnung des Golfplatzes.

Der Bayerische Golfverband und eine Golfbetreibergesellschaft hatten in einem Normenkontrollantrag gemäß § 47 Abs. 6 VwGO zur Prüfung der Sperrung von Golfanlagen und weiteren Schreiben an die Landesregierung auf die Unverhältnismäßigkeit hingewiesen. Bisher lässt die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aber den Betrieb und die Nutzung von Sportanlagen und damit auch von Golfplätzen bis mindestens 7.3.2021 nicht zu.

Da es Versuche anderer Golfanlagen gibt, die aktuell geltenden Regelungen zu umgehen oder auszusetzen, hat der BGV mit Schreiben vom 23.02.2021 folgende Mitteilung an die bayerischen Golfanlagen versendet:

„…der Bayerische Golfverband hält die Aufforderung zu zivilem Ungehorsam für einen schlechten Rat. Wir Golfer müssen uns wie alle Bürger an die Gesetze halten, auch wenn sie uns nicht passen. Wir leben in einer Demokratie und einem Rechtsstaat. Das sind hohe Güter, wie ein Blick in andere Staaten auf dieser Erde zeigt. Golf ist zwar die wichtigste Nebensache der Welt, eignet sich aber nicht für eine Revolution. Das Vergnügen wäre ein kurzes, das Ende eher schrecklich. Wir werden weiter dünne und dicke Bretter bohren, um unsere Volksvertreter sachlich im Sinne unseres Sports zu überzeugen…“

>>> Aktuelle Informationen des Bayerischen Golfverbandes

Der Golf-Club Feldafing e.V. befürwortet die Stellungnahme des BGV und steht im laufenden Austausch mit den Behörden und den relevanten Golf- bzw. Sportverbänden. Aufgrund der sinkenen Infektionszahlen und einer 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Starnberg, die nun schon seit längerem bei unter 50 liegt und der aus dem Vorjahr bekannten Organisation eines gefahrlosen Spielbetriebes, hat sich der Golf-Club Feldafing e.V. mit Schreiben vom 18.02.2021 an das Landratsamt Starnberg gewendet und um Prüfung einer Wiederaufnahme des Spielbetriebs gebeten. Das Schreiben ist im Mitgliederbereich unserer Homepage als pdf-Datei einzusehen.

Zudem hat sich der Bayerische Golfverband nochmals im Namen aller bayerischen Golfclubs im Vorfeld der Mininsterpräsidentenkonferenz am 3.3.2021 an die Bayerische Staatsregierung gewendet und um zeitnahe Öffnung für Individualsportarten im Freien gebeten. Dabei wurden auch die aus dem vergangenen Jahr bewährten Abstands- und Hygienekonzepte dargestellt, die eine Infektionsgefahr auf dem Golfplatz unmöglich machen.

>>> BGV Golf als kontaktloser Individualsport

>>> BGV Entfernungen_auf_einem_Golfplatz

Sobald es weiterführende Informationen gibt, werden wir Sie, liebe Mitglieder, umgehend informieren.

Ihr Team des Golf-Club Feldafing e.V.