Corona-Sonderregeln „Phase 13“ ab Freitag, den 23.04.2021

Liebe Mitglieder,

durch das neue 4. Infektionsschutzgesetz des Bundes und der daraufhin am Freitag, den 23.04.2021 aktualisierten 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergeben sich leider wieder Verschärfungen bei der Flightzusammensetzung. Mit sofortiger Wirkung dürfen damit Flights nur wie folgt zusammengesetzt sein:

  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 an drei Tage hintereinanderliegenden Tagen, ist Individualsport nur „alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands“ zugelassen. Es darf also bei einem Flight mit zwei oder mehr Personen aus einem Haushalt keine weitere Person dazugebucht werden.

Es sind nur noch 2er Flights zugelassen. 3er und 4er Flights sind nur möglich, wenn alle Personen eines Flights aus einem Haushalt stammen.

Ihr Team des GC Feldafing

 

Die Gesetzestexte sowie eine Zusammenfassung des BGV finden Sie über die nachfolgenden Links:

>>> BGV Golfsport unter den Regeln der aktualisierten 12. Infektionsschutzverordnung Stand 23.04.2021

>>> Aktualisierte 12. Bayersiche Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, Stand 23.04.2021

>>> 4. Infektionsschutzverordnung aus Bundesgesetzblatt 802, Stand 22.04.2021